Liebe Modellbahn-Freunde,
wer unseren Shop verfolgt, hat es vielleicht schon bemerkt: Aktuell können wir Bestellungen leider nur noch innerhalb Deutschlands ausliefern. Der Versand ins EU-Ausland ist bis auf Weiteres gestoppt.
Diese Entscheidung fällt uns extrem schwer, denn wir schätzen unsere Modellbahn-Kunden, -Kolleginnen und -Kollegen in Österreich, den Niederlanden, Frankreich, Italien und all den anderen EU-Ländern sehr. Aber die europäische Bürokratie zwingt uns derzeit leider genau zu diesem Schritt.
Ich möchte euch in diesem Beitrag transparent erklären, was hinter den Kulissen passiert ist und warum uns die Politik das Leben als kleiner Online-Händler extrem schwer macht.
Was ist überhaupt die PPWR?
Seit dem 12. August 2026 gilt in der Europäischen Union die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Grundsätzlich verfolgt die Verordnung ein gutes Ziel: Müllvermeidung und bessere Wiederverwertung von Verpackungen.
Was in der Theorie sinnvoll klingt, wurde in der Praxis jedoch zu einem echten bürokratischen Ungeheuer.
Das Hauptproblem: Der „Bevollmächtigte“ im Ausland
Nach der PPWR muss ein Online-Händler, der Waren aus Deutschland in ein anderes EU-Land verschickt, in jedem einzelnen Empfängerland einen offiziellen Bevollmächtigten benennen und dort Entsorgungsgebühren sowie Registrierungen abwickeln.
Was bedeutet das konkret für einen kleinen Fachshop wie unseren?
- Horrende Fixkosten: Ein solcher Bevollmächtigter pro Land kostet schnell zwischen 600 € und über 2.000 € pro Jahr – und das pro EU-Land!
- Gilt ab dem 1. Paket: Wenn wir auch nur ein einziges Ergänzungsset oder eine kleine Lok, gar eine einzelne Zubehörplatine, nach bsp. Österreich oder Belgien oder Italien schicken, müssten wir diese hunderte oder tausende Euro pauschal zahlen.
- Bürokratie-Overkill: Für jede Verkaufsverpackung fordert die Verordnung theoretisch Konformitätsbewertungen, technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen. Selbst die Frage, ob ein einfacher Versandkarton oder das Klebeband als „Verpackungserzeugung“ gilt, sorgt für bizarre Rechtsdiskussionen.
Für einen kleinen Spezialisierten Shop steht das in keinem Verhältnis mehr. Wir müssten pro EU-Land hunderte Pakete verschicken, nur um die reinen Bürokratie- und Bevollmächtigtenkosten wieder einzuspielen – vom eigenen notwendigen Verdienst an der eigentlichen Ware ganz zu schweigen.
Und die EU-Kommission? Rudert zurück – macht es aber nur noch bizarrer
Dass dieses Gesetz am europäischen Binnenmarkt und der Realität kleiner Händler völlig vorbeigeschrieben wurde, hat inzwischen auch die EU-Kommission gemerkt. Die Reaktionen der Politik machen das Ganze jedoch fast schon skurril:
- Aufforderung zum „Nicht-Sanktionieren“: In den sozialen Medien gab die EU-Kommission bekannt, den nationalen Behörden zu empfehlen, Verstöße gegen die Vorgaben erst einmal nicht zu sanktionieren, sondern nur zu verwarnen. Das ist rechtlich gesehen natürlich völlig unverbindlich – als Händler steht man weiterhin mit einem Bein im Abmahnsumpf.
- Geplante Aussetzung bis 2035: Weiterhin stellt die Kommission in Aussicht, die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten bis 2035 auszusetzen, sobald sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten geeinigt haben.
Wer sich genauer in das juristische Chaos einlesen möchte, findet beim Fachanwalt Johannes Richard zwei sehr treffende Analysen (für externe Links wird keine Haftung übernommen):
- Bizarr: EU-Kommission empfiehlt nationalen Behörden, Verstöße gegen die Verpackungsverordnung PPWR nicht zu sanktionieren
- Verpackungsverordnung/PPWR für Internethändler: EU-Kommission beabsichtigt Aussetzung der Pflicht eines Bevollmächtigten bis 2035
Das Problem dabei: Solange hier keine rechtlich verbindliche und klare Entwarnung Gesetz ist, bleibt das Abmahn- und Bußgeldrisiko für kleine Händler wie uns voll bestehen.
Was bedeutet das jetzt für proenen-modellbahn.de?
WWir möchten unsere Energie und Zeit in das stecken, was wir lieben: Modellbahnen, exzellenten Service und glückliche Kunden. Wir möchten unsere Zeit nicht mit juristischen Fallstricken, Abmahnrisiken und tausenden Euros an reinen Verwaltungskosten für Auslandsversendungen verschwenden.
- Der Versand innerhalb Deutschlands läuft wie gewohnt weiter! Hier sind alle Registrierungen und Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.
- Der Versand ins EU-Ausland bleibt vorerst gestoppt. Wir beobachten die Rechtslage sehr genau. Sobald die EU hier echte, rechtssichere Vereinfachungen (wie die angekündigte Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht) final beschließt, werden wir den Auslandsversand sofort wieder aktivieren!
Ich bedauere diese Situation zutiefst und hoffe sehr auf das Verständnis aller Kunden aus dem EU-Ausland. Sobald sich der Rauch um die PPWR gelegt hat, erfahrt ihr es genau hier im Blog!
Es verbleitbt,
Mit freundlichen Grüßen
Lars Proenen
Modellbahn und mehr…
P.S.: Auch ich hätte mir für den ersten Newsletter ein erfreulicheres Thema gewünscht, aber da steckt man genauso wenig drin wie in den Pünktlichkeitsdefinitionen der Deutschen Bahn.
